UWG befürchtet Mitnahmeeffekte
Peter Mittelberg (UWG) erinnerte gleich zum Auftakt der Debatte an die schmerzliche Niederlage der Kreis-CDU bei der Landratswahl, die im Wahlkampf erst kurz vor dem Wahltermin ihre Ablehnung von fünf Meter breiten Schutzstreifen an Gewässern aufgegeben hatte. Bei dem CDU-Antrag in der gegenwärtigen Form könnten „Mitnahmeeffekte“ nicht ausgeschlossen werden.
Von eventuellen „Doppelförderungen“ sprach Bernhard Schürmann (SPD). „Der Antrag ist noch zu schwammig und unausgegoren und sollte mit ohnehin geltenden FFH-Regelungen fachlich abgeglichen werden“, regte Silke Meier (Grüne) eine Präzisierung des Antrages bis zur nächsten Sitzung an. Es gehe immerhin um Prämien von 3000 Euro pro Hektar.
Kein Bürokratie-Monster
Die städtische Förderung dürfe kein weiteres Bürokratie-Monster für die Landwirte werden, unterstützte Heiner Thöle (FDP) den vorliegenden CDU-Antrag. „Die Bürger sollen sehen, dass wir was tun“, ergänzte Dieter Niermann (CDU). „Lasst es uns doch einfach ausprobieren, wir können ja jederzeit nachbessern“, appellierte Altemöller an Grüne, SPD und UWG. „Mit dieser Förderung können mehr Blühflächen entstehen als auf allen anderen städtischen Flächen zusammen“, erklärte Karl-Heinz Gerling (CDU).
„Eigentlich will ich die grundsätzlich gute Intention des CDU-Vorschlages ungern ablehnen“, leitete Karin Kattner-Tschorn (SPD) eine gegenseitige Annäherung in der Debatte ein. So wurde der CDU-Antrag von der Ausschuss-Mehrheit schließlich nicht vollständig abgelehnt. Nachdem Thilo Richter vom Umweltbüro seine Zustimmung signalisiert hatte, wurde stattdessen die Verwaltung einstimmig beauftragt, zur nächsten Sitzung einen im Sinne der Diskussion veränderten Antragstext vorzulegen.