CDU Melle

CDU greift Hinweis der Jungen Union auf und stellt Antrag im Sozialausschuss

„Mit der „Richtlinie zur Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen durch die Stadt Melle“ unterstützt die Stadt Melle Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Melle.

Die Zuschüsse nach dieser Richtlinie sollen ehrenamtliches Engagement stärken und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenständigen und verantwortlichen Persönlichkeiten unterstützen.

Unsere Stadt Melle lebt vom ehrenamtlichen Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger. Dieses Engagement ist gerade in Jugendgruppen und- verbänden unerlässlich, um die positive Entwicklung der Kinder und Jugendlichen in der Stadt Melle zu begleiten und zu unterstützen“,

so lautet die Begründung für den von der CDU Stadtratsfraktion gestellten Antrag auf Erhöhung der Zuschussbeträge der „Richtlinie zur Förderung jugendpflegerischer Maßnahmen durch die Stadt Melle“.

Hingewiesen von Mitgliedern der Jungen Union, setzt sich die CDU Stadtratsfraktion mit ihrem Antrag für die Erhöhung der Zuschussbeträge zur Förderung von Freizeitmaßnahmen von 2,00 Euro auf 2,50 Euro pro Teilnehmer je Tag (für Gruppenleiter von 3,00 Euro auf 3,50 Euro je Tag) ein.

Die Zuschussbeiträge zur Förderung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sollen für Teilnehmer von 2,50 Euro je Tag auf 3,00 Euro je Tag und für Gruppenleiter von 3,00 Euro je Tag auf 4,00 Euro je Tag erhöht werden.

Ferner soll der Zuschussbetrag zur Förderung von Geräten/Materialien weiterhin 50 v.H. der entstandenen und nachgewiesenen Kosten betragen, wobei der Höchstbetrag jeder Jugendgruppe von 500,00 Euro auf 750,00 Euro zu erhöhen ist. Die ggf. zusätzlich benötigten Haushaltsmittel pro Jahr sind von der Stadt bereitzustellen.

„Mit diesem Antrag soll dem ehrenamtlichen Engagement der Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen werden. Außerdem wird mit der Erhöhung der Zuschussbeiträge die Jugendarbeit vor Ort direkt unterstützt und die Wichtigkeit und Wertschätzung deutlich zum Ausdruck gebracht“, lautet es weiter in der Begründung des Antrages.

Da die bisher zur Verfügung gestellten Mittel in den  Vorjahren nicht vollständig abgerufen wurden, bleibt die Finanzierung innerhalb des Haushaltsansatzes für die Jahre 2019 und 2020.

Eine Entscheidung wird in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses, am 06.02.2019, herbeizuführen sein.